Ihr Mieter zahlt die Miete nicht bzw. weigert sich
Renovierungsarbeiten zu übernehmen? Streitigkeiten zwischen Mietparteien landen häufig vor Gericht. Um dies zu vermeiden, bieten wir unseren Mandanten fundierte Beratungs- und Gestaltungstätigkeit an, die bereits dann ihre Wirkung zeigt, wenn die Parteien eines Mietvertrages noch gar nicht daran denken, dass sie sich jemals miteinander vor Gericht streiten könnten. Sowohl bei der Gestaltung von Mietverträgen als auch bei der Durchsetzung von Mieterhöhung, der Kündigung wegen Zahlungsverzug oder Eigenbedarf, der Abrechnung der Betriebskosten sowie bei der Geltendmachung von Mietminderung oder Räumung können Sie auf engagierte anwaltliche Vertretung vertrauen. Als Fachmann für alle Fragen des gewerblichen sowie privaten Mietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Detring als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. |
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